Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Maler- und Lackiererarbeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen Manfred Berglar · Malermeister seit 1925 (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

Für Bauleistungen gelten ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Maßgeblich ist der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Ausführung der Leistungen

Wir führen alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln des Handwerks, fachgerecht und mit geeigneten Materialien aus. Farb- und Materialabweichungen, die herstellungs- oder materialbedingt sind, bleiben vorbehalten, soweit sie im handelsüblichen Rahmen liegen.

Nachträgliche Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle bzw. die Arbeitsräume rechtzeitig zugänglich, frei und arbeitsfähig sind. Erforderliche Nebenleistungen wie Strom, Wasser und geeignete Lagerflächen werden vom Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Schäden, die durch vom Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig gemeldete Mängel der Bausubstanz (z. B. Feuchtigkeit, Risse, Altbeschichtungen) entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Termine, Fristen und Verzögerungen

Ausführungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Frost, Nässe bei Fassadenarbeiten) sowie behördliche oder vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht erklärt.

§ 8 Gewährleistung

Für Mängel an Bauleistungen leisten wir Gewähr nach den Vorschriften der VOB/B (§ 13); die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre. Für sonstige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verarbeitete Materialien an Bauwerken gehen insoweit mit den gesetzlichen Regelungen konform, als ein Vorbehalt nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig vereinbar – Gerichtsstand ist Olpe. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026.